Tragwerksplanung

Die Tragwerksplanung bezeichnet die Entwicklung statisch konstruktiver Lösungen für einen Bauwerksentwurf. Sie ist die baustatische Fachplanung bei der Objektplanung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Sie setzt bereits in den frühen Planungsphasen entwurfsbegleitend ein.

Der Bauwerksentwurf wird von den sog. Entwurfsverfassenden, in der Regel einem Architekten oder einer Architektin, unter Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen der beauftragenden Bauherrschaft und der rechtlichen und behördlichen Auflagen entwickelt.

Das Tragwerk ist der statisch wirksame Teil des Bauwerks. Es bezeichnet das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind. Der Tragwerksplaner hat bei seiner Wahl der Bauarten und Bauprodukte die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie deren ordnungsgemäße Eignung zu beachten.