Thermische Bauphysik und Bauakustik (Schallschutz)

Die Thermische Bauphysik umfasst die Beratung zur Energieeinsparung und zum baulichen Wärme- und Feuchteschutz, wodurch die Behaglichkeit in den Räumen sowie ein hygienisches Raumklimas sichergestellt werden. Die zentrale Planungsaufgabe ist dabei die Minimierung der Wärmeverluste über die gesamte Gebäudehülle verbunden mit der Planung des Einsatzes einer energieeffizienten Anlagentechnik unter Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu erarbeiten wir für Gebäude aller Art den Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (GEG), einschließlich der Berechnungen nach DIN V 18599 für Nicht-Wohngebäude. Die bauphysikalische Betreuung umfasst Neubauvorhaben, Umbauten und Sanierungen. Wir helfen Ihnen außerdem bei der Aufklärung von Schadensfällen.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet Thermische Bauphysik:

  • Erstellung von Energiebedarfsberechnungen für Wohngebäude nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Erstellung von Energiebedarfsberechnungen für Nichtwohngebäude nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Ausstellung von Energiebedarfs- und -verbrauchsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Planung und Beratung für KfW-Effizienzhaus-Standards und Einzelmaßnahmen mit Bearbeitung KfW-Anträge
  • Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
  • Detaillierte Wärmebrückenberechnungen
  • Thermische Gebäudesimulationen zum Sommerlichen Wärmeschutz
  • Bewertung von Bauteilen (z. B. bei Schimmelpilzbefall) mittels Feuchtemessung, Messung von Oberflächentemperatur und relativer Luftfeuchte an Bauteilen

Bauakustik (Schallschutz):

Die Bauakustik umfasst den Schallschutz von Objekten zur Erreichung eines regelgerechten Luft- und Trittschallschutzes und zur Begrenzung der von außen einwirkenden Geräusche sowie der Geräusche gebäudetechnischer Ausrüstung. Schallschutz gliedert sich in die Bereiche baulicher Schallschutz, Schallimmissionsschutz und Raumakustik.

Leistungen auf dem Gebiet der Bauakustik (Schallschutz):

  • Erstellung von bauordnungsrechtlichen Nachweisen nach DIN 4109
  • Erstellung von Nachweisen für einen vertraglich vereinbarten erhöhten Schallschutz